Zubehör richtig versichert über Ihre Kfz-Versicherung

Zubehör richtig versichern

 

Was genau wird bei Ihrer Kfz-Versicherung als Zubehör angesehen? Wie versichern Sie Ihr Autozubehör richtig? Hier finden Sie alle Infos zum Thema Kfz-Versicherung und Zubehör.

 

Ab in den Winterurlaub mit Skiträger, Dach Box, Navigationssystem und Schneeketten mit der richtigen Kfz-Versicherung. Schön, wenn man bereits an alles gedacht hat – ärgerlich, wenn das teure Zubehör oder gar der ganze Wagen geklaut wird. Deshalb ist es zu empfehlen, den Kaskoschutz genauer zu überprüfen. 

In Deutschland wird laut Statistiken alle drei Minuten ein PKW gestohlen. In diesem Fall kann man sich glücklich schätzen, wenn man eine Kfz-Versicherung hat, die den Schaden übernimmt. Einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen sollte, wer vollbeladen auf der Straße fährt oder seinem Auto nachträglich teure Extras verpasst. Insbesondere bei Spar- und Kompakttarifen sind Sonderausstattung und Zubehör oft nur in begrenztem Umfang durch die Teilkasko abgesichert.

Zubehör richtig versichert über Ihre Kfz-Versicherung

Eingebaut oder fest verbunden

Um überhaupt etwas Geld von der Kaskoversicherung zu bekommen, müssen die entwendeten Teile entweder im Fahrzeug eingebaut oder durch entsprechende Halterungen fest mit ihm verbunden sein oder zumindest unter Verschluss gehalten werden. In Ihrem Versicherungsvertrag sollte eine Liste der beitragsfrei mitversicherten Gegenstände enthalten. Skihalterungen, Dachgepäck-, Fahrrad- und Skiträger, Schneeketten oder Kindersitze sind normalerweise im Versicherungsschutz integriert. Elektronische oder mechanische Diebstahlsicherungen werden voll ersetzt. Radio-/CD-Player oder Navigationssysteme, die ab Werk mitgeliefert wurden, sind generell ebenso ohne Aufpreis mitversichert. Problematisch wird es bei nachträglich eingebauten Multimediasystemen, Luxusanlagen, CD-Wechslern. Tuning oder Sonderlackierungen werden dagegen meist nur bis zur vertraglichen Obergrenze, z.B. 2.500 Euro oder 5.000 Euro, ersetzt. Je nach Tarif Ihrer Kfz-Versicherung ist es dennoch oft möglich, diese Grenzbeträge gegen einen Preisaufschlag zu erhöhen.


Gepäck weg – ein Fall für die Hausrat

Kein Fall für die Kasko ist es, wenn aus dem verschlossenen Fahrzeug beispielsweise Gepäckstücke, Fotoapparat, Handy, CDs oder Sonnenbrille gestohlen werden. In dieser Situation springt häufig die Hausratversicherung ein. So wird Ihr Hab und Gut bis zur vertraglich festgelegten Obergrenze auch auf Reisen gegen Einbruchdiebstahl hinreichend geschützt. Zum Hausrat gehören zwar ebenfalls Sportausrüstung, z.B. Skier oder Snowboard, jedoch ist der sogenannte einfache Diebstahl, zum Beispiel vor der Ski Hütte oder auch vom Skiträger, meist nicht mit abgesichert. Deshalb sollte man optimaler Weise, wenn man im Besitz einer wertvollen Wintersportausrüstung ist, also eine Spezialversicherung dafür abschließen, die dann in einer solchen Situation für Schäden aufkommt.

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