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Hier haben wir für Sie die besten Tipps rund um Auto und Kfz-Versicherung zusammengestellt.
Sie können für Ihr Fahrzeug folgenden Versicherungsschutz vereinbaren:
Der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung gilt generell in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die auf der gültigen Grünen Karte (Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr) verzeichnet sind. Mit der grünen Karte wird Ihnen bei Auslandsreisen mit Ihrem Fahrzeug Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes zertifiziert.
Vor Teilnahme mit Ihrem Auto am öffentlichen Straßenverkehr, muss das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle angemeldet werden. Ist die Anmeldung erfolgt, leitet die Zulassungsstelle die Anmeldebestätigung direkt an Ihre Kfz-Versicherung weiter.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Weiß man schon frühzeitig, dass das Auto auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann man das Fahrzeug auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis durch eine zertifizierte Altauto-Annahmestelle erforderlich.
Der Fahrzeughalter kann die Fahrzeugabmeldung in jeder Kfz-Zulassungsstelle vornehmen oder einen Vertreter damit beauftragen. Dieser benötigt dafür keine Vollmacht.
Benötigte Unterlagen für die Kfz-Abmeldung:
Wer braucht eine Auto- / Kfz-Versicherung?
Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wer ist versichert?
Versichert sind:
Was ist in der Kfz-Versicherung versichert?
Kfz-Versicherung: Wer braucht eine Teilkaskoversicherung?
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung kommt generell für höherwertige ältere Autos in Frage. Zudem macht es Sinn, im Einzelfall zu checken, ob die Versicherungsbeiträge im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu teuer werden. Darüber hinaus eignet sich die Teilkasko um zusätzliche, ausgewählte Risiken wie Hagel oder Diebstahl abzusichern.
Was ist in der Teilkaskoversicherung versichert?
In der Teilkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert. Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug, für die in der Regel niemand haftbar gemacht werden kann. Dazu gehören:
Bei einem Totalschaden wird in der Regel der Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes für ein gleichwertiges Fahrzeug ersetzt. Liegt kein Totalschaden vor, werden die Reparaturkosten bezahlt.
Wer braucht eine Vollkaskoversicherung?
Die Vollkaskoversicherung eignet sich in der Regel für neue Fahrzeuge. Sie ist der passende Schutz für Fahrzeugbesitzer, Halter und Fahrer, die für alle Fälle abgesichert sein möchten – völlig egal wodurch der Schaden entstanden ist.
Was ist in der Vollkaskoversicherung versichert?
In der Vollkaskoversicherung ist Ihr Fahrzeug versichert. Konkret gegen:
Wer benötigt einen Autoschutzbrief?
Ein Autoschutzbrief macht nur dann Sinn, wenn Sie im Falle eines Unfalls oder einer Panne zusätzliche Serviceleistungen (z.B. Abschleppen) von einem Versicherer in Anspruch nehmen möchten. Prüfen Sie bitte vorher, ob diverse Leistungen nicht durch die Mitgliedschaft in einem Automobilclub oder durch die Mobilitätsgarantie eines Fahrzeug Herstellers bereits gegeben sind. Der Autoschutzbrief ist häufig in einer Kfz-Versicherung inkludiert und muss daher nicht separat abgeschlossen werden.
Wer ist versichert?
Versicherungsschutz besteht für den Fahrer und die Insassen. Versichert sind im Versicherungsschein bezeichnete Fahrzeuge sowie in der Regel mitgeführte Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger.
Was ist versichert?
Versichert sind Serviceleistungen bei Pannen, Unfall oder Diebstahl. Im Wesentlichen gehören hierzu:
Insassenunfall-Versicherung
Eine Insassenunfallversicherung tritt dann in Kraft, wenn ein Insasse Ihres Fahrzeugs geschädigt wird. Insassen sind jedoch bereits über die Kfz-Versicherung des Fahrers versichert, der Fahrer besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. Somit benötigt man diese Versicherung eigentlich nicht.

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