Kfz-Versicherung prüfen und Schadensrabatte retten

Schadensrabatte bei Unfall retten mit der richtigen Kfz-Versicherung

 

Lesen Sie hier, wie Sie Ihren Schadenfreiheitsrabatt im Falle eines Verkehrsunfalls retten, indem Sie die richtige Kfz-Versicherung wählen.

 

Schon ein kleinerer Blechschaden kann durchaus kostspielig für Autofahrer werden, denn nach einem Schaden stufen Kfz-Versicherungen und Vollkaskoversicherungen Kunden generell in eine teurere Schadensfreiheitsklasse zurück. Hat man einen Tarif mit Rabattretter oder Rabattschutz, bleibt die günstige Prämie Ihrer Kfz-Versicherung erhalten.


Kfz-Versicherung prüfen und Schadensrabatte retten



Ohne Kfz-Versicherung wäre Autofahren ein viel zu hohes Risiko. Denn kaum einer kann Millionenschwere Schadenersatzforderungen z.B. nach einem schweren Verkehrsunfall mit Verletzten selbst ohne weiteres bezahlen. In diesem Fall springt glücklicherweise die obligatorische Verkehrshaftpflicht ein. Auch wer bei einem selbstverschuldeten Unfall seinen nagelneuen Wagen ruiniert, ist sicher froh, stets pünktlich die Beiträge zur Vollkasko beglichen zu haben. Bei kleineren Schäden sieht die Bilanz allerdings ganz anders aus. Lässt man eine Werkstattrechnung über ein paar Hundert Euro begleichen, macht man häufig ein schlechtes Geschäft. Denn wurde ein Schaden bereits reguliert, stuft die Versicherung Sie in eine weniger vorteilhafte Schadenfreiheitsklasse zurück. Dadurch steigt Ihre Versicherungsprämie. Hier kann es vor allem nützlich sein, zu einem Tarif mit Rabattschutz oder Rabattretter zu greifen oder kleinere Schäden selbst zu übernehmen.


Rabattretter und Rabattschutz: So ist es in der Kfz-Versicherung geregelt


Ein Schaden ist kein Schaden.
Sehr unerfreulich ist eine Rückstufung für Kunden, die bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten unfallfrei fahren. Denn nach 22 bis 23 Jahren ist man in der Regel bei der maximalen Rabattstufe angekommen. In den oberen SF-Klassen beträgt der Beitragssatz nur noch 30 Prozent. Hat man es bis hierhin geschafft, kann man bei vielen Kfz Versicherungen zu einem Tarif mit Rabattretter wechseln. Alternativ gibt es für Kunden, die noch nicht so lange unfallfrei fahren und deshalb keinen Rabattretter erhalten, gegen Aufpreis einen sogenannten Rabattschutz. Man hat praktisch, wie beim Rabattretter, einen Schaden „frei“. Das bedeutet: Nach einem Unfall können Sie entscheiden, ob Sie den „Freischuss“ nutzen, um die Rückstufung abzuwenden.


Schadenrückkauf: Kleinere Schäden gleich aus eigener Tasche zu zahlen, rettet SF-Rabatt.


Sogar bei Tarifen, die keinen Rabattretter oder Rabattschutz enthalten, räumen viele Versicherungen die Möglichkeit ein, innerhalb einer bestimmten Frist (Richtwert: sechs Monate) einen schon regulierten Schaden "zurückzukaufen". So kann man durch das nachträgliche Begleichen der Schadensrechnung die Höherstufung vermeiden. Ob sich diese Variante rentiert, berechnet Ihnen Ihre Kfz-Versicherung ohne weiteres auf Anfrage. Ist der Schaden zu hoch, um ihn selbst zu bezahlen, bleibt lediglich nur noch der Versicherungswechsel. Auf der einen Seite profitieren Kunden hier vom aggressiven Preiswettbewerb der Versicherer. Auf der anderen Seite stuft eine andere Gesellschaft Sie evtl. in eine günstigere SF-Klasse ein. Wichtig ist, dass man erst dann seine alte Kfz-Versicherung auflöst, wenn man die Zusage der neuen Versicherung auf dem Tisch hat: „Ein Kunde mit Vorschäden gehört nicht gerade zur beliebten Klientel“, erklärt Versicherungsexpertin Beate Bextermöller von der Stiftung Warentest. In der Kfz-Haftpflicht besteht dagegen zumindest im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung Annahmezwang.

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