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Erfahren Sie hier, worauf Sie im Ausland bei der Kfz-Versicherung für den Mietwagen achten sollten.
Haben Sie im Ausland einen Unfall mit dem Mietwagen, sind Sie durch die „Mallorca-Police“, eine zusätzliche Versicherung neben Ihrer Kfz-Versicherung, vor unangenehmen finanziellen Folgen geschützt. Hat man diese wichtige Police nicht, riskiert man als Urlauber unbezahlbare Schadensersatzforderungen.
Obwohl fast alle beliebten Urlaubsziele nur schlecht mit dem eigenen Kfz erreichbar sind (Mallorca, Kanaren, Türkei...), stellt dies kein Problem dar, denn schließlich gibt es ja genügend Mietwagen vor Ort. Am Versicherungsschutz mangelt es dagegen im Ausland leider nicht selten: „Wer einen Mietwagen im Ausland nutzt, läuft leicht Gefahr, dass dieses Auto mit zu niedrigen Deckungssummen fährt“, warnt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) (www.bundderversicherten.de). „Ein selbst verschuldeter Unfall kann dann teuer zu stehen kommen - theoretisch sogar in Millionenhöhe“, so der neutrale Versicherungsberater.
Keine 10.000,- Euro für Personenschäden
Nicht nur in Deutschland, sondern auch im europäischen Ausland ist die Kfz-Versicherung stets verpflichtend. Nichts desto trotz liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen oft deutlich unter dem deutschen Niveau. Laut ADAC ist beispielsweise in Spanien mit knapp 100.000 Euro pro Sachschaden und 340.000 Euro pro Personenschaden die gesetzliche Pflicht damit schon erfüllt. In der Türkei genügen sogar rund 5.000 Euro bzw. 137.000 Euro. In Deutschland dagegen müssen Versicherer laut Gesetz mit mindestens 2,5 Mio. Euro pro Person und Unfall bzw. 500.000 Euro Sachschaden pro Unfall haften. Viele Versicherungen stellen sogar beträchtlich höhere Summen bereit, denn wer denkt, er sei im Urlaub genauso weitreichend abgesichert, wie zuhause, kann ggf. eine böse Überraschung erleben. Im Ausland haben viele Autovermieter ihren Fuhrpark lediglich im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung abgesichert. Sobald Sie mit einem so unzureichend versicherten Auto einen Schaden, der über die Versicherungssumme hinausgeht, verursachen, müssen Sie den Fehlbetrag aus eigener Tasche begleichen.
Nicht nur auf Mallorca...
Speziell, wenn Personen verletzt werden, können die Schadensersatzforderungen schnell die Deckungsgrenze sprengen. Deshalb sollten Urlauber vor Reisebeginn prüfen, ob ihre bestehende Kfz-Versicherung die Mallorca-Klausel bereits beinhaltet oder bei Bedarf eine so genannte Mallorca-Police abschließen. Mit dieser Police wird der deutsche Haftpflichtschutz auf Mietwagen in ganz Europa (inklusive Mallorca, Kanaren und Madeira) ausgeweitet. Reisen Sie weltweit, benötigen Sie eine sogenannte Traveller-Police. Überschreitet der Schaden die Ansprüche aus dem ausländischen Vertrag, bezahlt die deutsche Versicherung im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen den Rest. So abgesichert, brauchen Sie sich als Urlauber nicht zu sorgen, dass der Ausflug mit dem Mietwagen im finanziellen Ruin endet.

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