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Verkehrsopferhilfe
Der Verein "Verlehrsopferhilfe" (VOH) besteht aus allen deutschen Kfz-Versicherungsgesellschaften sowie ausländischen Kfz-Versicherern, die auch in Deutschland tätig sind. Er wurde 1963 gegründet und tritt in der Funktion eines Garantiefonds für die Belange von Verkehrsopfern bei Unfällen ein, die durch nichtversicherte oder nicht ermittelbare Kraftfahrzeuge verursacht werden, wie zum Beispiel bei Fahrerflucht.
Verschuldenshaftung
Wer schuldhaft Verursacher eines Schaden ist, ist zu dessen Ersatz verpflichtet. Geregelt ist die Verschuldenshaftung im §823 des BGB.
Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer)
Die früher geltende Doppelkarte, bzw. Deckungskarte, wird seit März 2008 durch die Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) ersetzt. Die Versicherungsgesellschaften erteilen nun die elektronische VB-Numer.
Versicherungsschutz - Kasko
Vor Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs schützt eine Kaskoversicherung. Es wird zwischen der Vollkasko- und der Teilkaskoversicherung unterschieden. Schäden am eigenen Fahrzeug werden durch die Teilkasko abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich dazu ebenfalls Schäden ab, die durch mutwillige Zerstörunf und Vandalismus, aber auch durch mutwillige Zerstörung oder Vandalismus entstehen. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung in Deutschland nicht vorgeschrieben.
Vertragsstrafe
Der Versicherer kann dem Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe auferlegen, wenn durch vorsätzliche Täuschungen Vergütungen wie Rabatte in Anspruch genommen wurden. Die Berichtigung der Prämienzahlung erfolgt zusätzlich zur Strafe.
Vignette (Autovignette)
Ein länderspezifischer Aufkleber, der die Zahlung einer Straßennutzungsgebührt (Maut) nachweist, ist eine Vignette. An die Windschutzscheibe geklebt, ist sie in verschiedenen Ländern, wie Österreich, der Schweiz, der Tschechischen Republik, auf bestimmten Strecken und für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben.
Weiche Tarifierungsmerkmale
So werden Rabatte bezeichnet, die bei gewissen Kriterien bei einem Versicherungsnehmer vorhanden sein können. Darunter fallen z.B. Einzelfahrerrabatt, Familienrabatt, Garagenrabatt, Ladyrabatt, Partnerrabatt oder Wenigfahrerrabatt. Die tatsächliche Fahrleistung muss dem Versicherer in jedem Fall nachgewiesen werden. Bei Überschreitung kann es zu einer Vertragsstrafe kommen.
Widerrufsfrist
Im Allgemeinen beträgt die Widerrufsfrist bei einem gestellten Versicherungsantrag 14 Tage nach Unterzeichnung des Versicherungsvertrags.
Youngtimer
Ein älteres Kraftfahrzeug, das noch kein Oldtimer ist, wird als Youngtimer bezeichnet.Youngtimer sind im Gegensatz zu Oldtimern oft noch fahrtüchtig. Im Allgemeinen wird zwischen Youngtimern der 1. Generation (Baujahr 1970-1980) und Youngtimern der 2. Generation (Baujahr 1980-1990) unterschiedene.
Zentrales Fahrzeugregister
Das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) erfasst die von den Versicherern und den regionalen Zulassungsbehörden übermittelten Halter- und Fahrzeugdaten zu 5,6 Millionen Kraftfahrzeuganhängern und zu 54,9 Millionen Kraftfahrzeugen. Es hilft somit bei der Verfolgung von Reachtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr und untestützt plolizeiliche Ermittlungen.
Zulassungsbezirk
Aus den amtlichen Autokennzeichen sind die über 400 Zulassungsbezirke der Bundesrepublik Deutschland ersichtlich, z.B. CB für Cottbus, BN für Bonn und KG für Bad Kissingen. Der Zulassungsbezirk, der sich aus dem Wohnort des Vesicherungsnehmers ergibt, ist im Kfz-Versicherungswesen für diesen gleichzeitig ein subjektives Risikomerkmal, da er sie sogenannte Regionalklasse eine Fahrzeugs festlegt, die wiederum die Höhe der Kfz-Versicherungsbeiträge bestimmt. Mit Hilfe von Unfallstatistiken und regionaler statistischer Schadensangaben wird die Regionalklasse eines Kraftfahrzeugs errechnet, da verschiedene Regionen aufgrund einer unterschiedlichen Fahrzeugdichte ein unterschiedliches Unfallverhalten vorweisen.
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