Lexikon: Wissen zur KFZ Versicherung

Begriffe zur KFZ Versicherung: Nachhaftung bis Rückstufung



Nachhaftung

Eine Nachhaftung ist auf einen bestimmten Zeitraum, meistens einen Monat, beschränkt und tritt nach dem eigentlichen Ende der Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Der Versicherer haftet während dieses Zeitraums noch für das ehemals versicherte Fahrzeug.

 

Neupreisentschaedigung

Erleidet ein Fahrzeug einen Totalschaden oder wird es gestohlen, besteht die Möglichkeit den Neupreis komplett erstattet zu bekommen. Dafür muss das Kfz  ein geringes Alter aufweisen und eine Vollkaskoversicherung besitzen. Das jeweilige Limit liegt bei den einzelnen Versicherern.

 

Nutzungsausfall

Gerät man unverschuldet in einen Verkehrsunfall, hat man u.U. Anspruch auf einen Mietwagen. Zudem kann der Betroffene die Alternative der Nutzungsausfall-Entschädigung wählen und für die Dauer der Reparatur bzw. den Zeitraum der Wiederbeschaffung, auf ein Mietauto verzichten. Aus Tabellen ist ersichtlich, wie hoch der Ausfall der Nutzung vergütet wird. Bis zu einem Alter des Pkws von fünf Jahren, gelten die Tabellensätze von Sanden/Danner/Küppersbusch. Pkws, die älter als fünf Jahre aber jünger als 10 Jahre sind, werden in die nächst niedrigere Gruppe eingestuft. Individuell verschieden ist, welche Dauer für den Nutzungsausfall geltend gemacht werden kann. Ausschlaggebend hierfür ist das Urteil der Sachverständigen, die mit der Untersuchung des aufgetretenen Schadens beauftragt wurden.

 

Ombudsmann

Um einer kostspieligen, juristischen Auseinandersetzung im Rahmen einer Streitigkeit um die Kfz-Versicherung zu umgehen, können durch einen sogenannten Ombudsmann umgangen werden. Er fungiert im Versicherungswesen als Schiedsrichter zwischen den streitenden Parteien und versucht zu vermitteln. Das ist allerdings nur möglich, wenn der Fall noch keinem Gericht vorliegt. Der Schiedsspruch hat einen verbindlichen Charakter, wenn der Streitwert zwischen dem Versicherten und dem Versicherer unterhalb einer Grenze von 5.000 Euro liegt. Liegt die Summe darüber, kann der Ombudsmann lediglich eine Empfehlung ausgesprechen, die allerdings keine bindende Wirkung besitzt.

 

Passive Fahrzeugsicherheit

Als passive Fahrzeugsicherheit werden die Kfz-Vorkehrungen bezeichnet, welche die Folgen eines Unfalls soweit wie möglich reduzieren. Teil der passiven Sicherheit ist beispielsweise das Insassenrückhaltesystem. Dazu gehören Sitzgurte, Airbags, Gurtstraffer und Knautschzonen. Gleichermaßen zählen auch eine verstärkte Fahrgastzelle oder ein Überrollbügel zu den passiven Sicherheitsmaßnahmen.

 

Police

Die Urkunde, die das Bestehen eines Versicherungsvertrags zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherer  dokumentiert, wird als Police, Versicherungspolice pder Versicherungsschein bezeichnet. Sie ist dem Vertrag gleichgestellt, da sie sämtliche Vertragsvereinbarungen enthält.

 

Quad

Ein Quad ist ein Fahrzeug, das als Offroad- oder Sportfahrzeug eingesetzt wird und mit Gleiskettten oder auch Ballonreifen versehen ist. Quads mit einem Hubraum von 50 ccm werden bei Versicherungen im allgemeinen als Pkw eingestuft, es gibt jedoch spezielle Quad-Versicherungen. Für das Fahren ist das Tragen eines Helmes gesetzlich vorgeschrieben und ein normaler Führerschein der Klasse B ausreichend.

 

Rabattschutz

Gegen einen Aufschlag bietet ein Kfz-Versicherer einen sogenannten Rabattschutz an. Ähnlich dem Rabattretter verhindert er im Schadensfall, dass der Versicherungsnehmer in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.

 

Reifendruck

Als Reifendruck wird der Druck des Gases (Stickstoff oder Luft) innerhalb des Fahrzeugreifens bezeichnet. Der Reifendruck hat großen Einfluss auf das Fahrverhalten und den Benzinverbrauch des Autos, deshalb sollte er regelmäßig (alle zwei bis vier Wochen) überprüft werden.  Wenn der Reifendruck stark unter dem in den Fahrzeugpapieren genannten Wert liegt, ist Handeln gefragt.

 

Risikowegfall

Wenn ein Fahrzeug verkauft oder verschrottet wird, heißt das Risikowegfall oder "Wegfall des versicherten Risikos". In diesem Fall wird der Vertrag mit Absprache des Versicherers nicht gekündigt, sondern aufgelöst. Wenn das Ersatzfahrzeug beim gleichen Versicherer versichert werden soll, ist eine Verrechnung der geleisteten Prämien möglich, alternativ eine Abrechung.

 

Rückstufung

Die schadensbedingte Änderung der Schadenfreiheitsklasse eines Versicherungsnehmers wird als Rückstufung bezeichnet. Abhängig vom Versicherer und vom entstandenen Schaden, kann der Versicherte gleich mehrere Schadenfreiheitsklassen zurückspringen.




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