Lexikon: Wissen zur KFZ Versicherung

Begriffe zur KFZ Versicherung: Insassenversicherung bis Mindestdeckung

 

Insassenunfallversicherung

Unabhängig von der Schuldfrage versichert die Insassenversicherung die Insassen eines Pkws unabhängig von der Schuldfrage. In die Versicherung eingeschlossen sind alle berechtigten Insassen sowie der Fahrer. Viele Verbaucherschützer schätzen den Abschluss einer speziellen Insassenversicherung als überflüssig ein, da eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung in allen Lebensbereichen und rund um die Uhr greift und somit oft ausreichend ist.

 

Jahreswagen

Ein Fahrzeug, dessen Erstzulassung weniger als 12 Monate zurückliegt, ist ein Jahreswagen. Sie sind eine preislich interessante Alternative zum Kauf eines Gebraucht- oder Neuwagens.

 

Kennzeichen

Aus einer Ziffern- und Buchstabenfolge besteht das Kennzeichen eines Fahrzeugs. Das Kfz-Kennzeichen gibt unter anderem an, in welchem Zulassungsbezirk das Fahrzeug amtlich zugelassen ist (beispielsweise H für Hannover oder SN für Schwerin).

 

Kfz-Haftpflichtversicherung

Jeder Fahrzeughalter in Deutschland ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, zum Beispiel um bei einem Autounfall die Schadensersatzansprüche eines Dritten abzudecken. Nicht nur der unfallverursachende Fahrer, auch der Halter des betreffenden Fahrzeugs haftet, selbst wenn kein eigenes Verschulden bei diesem vorliegt. Bis zu einer vorher vereinbarten Versicherungssumme werden folgende Schäden abgedeckt_ Sachschäden, Vermögensschäden, Personenschäden und immaterielle Schäden wie beispielsweise Schmerzensgeld.

 

Kindersitz

Zum Insassenrückhaltesystem eines Fahrzeugs gehören Kindersitze. Kinder, die unter 12 Jahren alt und kleiner als 150 Zentimeter sind, dürfen nach §21 StvO in einem Pkw nur in speziellen Kindersitzen transportiert werden. Diese Sitze verfügen über spezielle Fünf- oder Sechspunktgurte und sind dem kleineren Körperbau von Kindern angepasst. Sie müssen gemäß der Herstellerverordnung ECE 44/03 geprüft amtlich genehmigt sein.

 

Kostenerstattung

Je nach Versicherungsvertrag (Kaskoversicherung oder eine Kfz-Haftpflichtversicherung ) und Versicherungsgesellschaft variiert der Umfang der Kostenerstattung im Schadensfall. Aus dem jeweiligen Vertrag gehen die Decksummen für die verschiedenen Schadensarten (Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden) hervor.

 

Kraftstoffe

Kraftstoffe sind chemische Stoffe in flüssiger, gasförmiger und fester Form, deren Energiegehalt durch eine Energieumwandlung, wie beispielsweise Verbrennung, zur Krafterzeugung oder zum Antrieb eines technischen Systems genutzt wird. Solche Krafstoffe können sein: Benzin, Diesel, Biodiesel, Bioethanol, Wasserdiesel oder Flüssiggas.

 

Leasing

Leasing ist eine Finanzierungsart, bei dem der Leasing-geber dem Leasing-Nehmer das geleaste Gut gegen ein bestimmtes Entgeld zur Nutzung überlasst. Der Unterschied zur Vermietung liegt darin, dass Wartungs- und Instandhaltungskosten vom Leasing-Nehmer selbst getragen werden.

 

Lichtautomatik

Als Lichtautomatik werden elektrische Steuerelemente bezeichnet, die das Licht mit Hilfe entsprechender Sensoren automatisch aus- bzw. anschalten. In Deutschland gehört die Lichtautomatik in vielen Pkws nicht zum Standard.

 

Luftmengenmesser

Das Luftmengenmesser leistet einen Beitrag zur optimalen Steuerung einer Verbrennung, indem anhand der Messdaten die Motorsteuerung die erfolrderliche Menge des einzuspritzenden Kraftstoffes festgelegt werden kann. Die Daten werden mit Sensoren erfasst.

 

Meldepflicht

Für Versicherungsnehmer gilt die Meldepflicht. Sie müssen Schäden und Schadensfälle unverzüglich bei ihrer Kfz-Versicherung melden. In einigen Zweigen des Versicherungswesens müssen Schäden sogar innerhalb bestimmter vertraglich festgelegter Fristen gemeldet werden.

 

Mindestdeckung

Eine Mindestdeckung ist die in der individuellen Versicherungs-Police gesetzlich festgelegte oder vereinbarte Summe für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden, bis zu welcher die Versicherung zur Leistung verpflichtet ist.



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