Lexikon: Wissen zur KFZ Versicherung

Begriffe zur KFZ Versicherung: Fahrerassistenzsystem bis HSN

 

Fahrerassistenzsystem

Ein Fahrerassistenzsystem ist ein elektronisches Zusatz- oder Hilfssystem, welches im Fahrzeug integriert ist und den Fahrer in bestimmten Situationen unterstützt und (teil-) autonom in Antrieb, Brems- und Gasvorgänge, Signalisierungsvorgänge oder Steuerung eingreift. Typische Fahrerassistenzsysteme sind zum Beispiel die Antriebsschlupfregelung (ASR), der Bremsassistent oder das Antiblockiersystem (ABS).

 

Fahrsicherheitstraining

Beim Fahrsicherheitstraining steht die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Vordergrund, daher beschäftigt sich ein Training auch mit dem frühzeitigen Erkennen und Vermeiden von Gefahren und nicht nur mit dem physikalischen Verhalten eines Kraftfahrzeugs. Beim Fahrsicherheitstraining liegt, neben notwendigen theoretischen Grundlagen, auf dem praktischen Anwenden der einzelnen Fahrmanöver. Dazu gehören Bremsmanöver auf  verschiedenen Untergründen und Situationen, in denen das Fahrzeug ins Schleudern gerät. Nach abgeschlossenem Fahrsicherheitstraining gewähren einige Versicherungen Rabatt.

 

Fahrzeugnutzer

Derjenige, der ein Fahrzeug mit der Genehmigung des Versicherungsnehmers bzw. Halters führt, wird im Versicherungswesen als Fahrzeugnutzer bezeichnet. Wird eine Kfz-Versicherung abgeschlossen, kann entschieden werden, ob der Versicherungsschutz nur für einen Fahrer oder auch für weitere Fahrzeugnutzer bestehen soll. Es wird zwischen Nutzern unter und über 23 Jahren entschieden. Von den Versicherern werden für bestimmte Fahrzeugnutzer Rabatte, wie der Partnerrabatt, gewährt. Wird kein weiterer Fahrzeugnutzer angegeben, kann vom Versicherer ein Einzelfahrerrabatt gewährt werden.

 

Fahrzeugtyp

In den Tarifbestimmungen für die Kraftfahrtversicherung sind verschiedene Risikomerkmale definiert, die für die Beitragsrechung berücksichtig werden. Hauptfaktoren sind: die Typklasse, die Schaden- und Schadenfreiheitsklasse, die Regionalklasse und die Tarifgruppe. Bei der Beitragsberechnung steht es Versicherungen frei, weitere Risikomerkmale zugrunde zu legen, wie zum Beispiel: jährliche Fahrzeugleistung, Zweitwagen, Fahrzeugalter, Garagennutzung, Alter des Versicherungsnehmers, Einschränkung der nutzenden Personen.

 

Feinstaubplakette

Seit der März 2007 in Kraft getretenen Feinstaubverordnung ist eine Plakette notwendig, um die sogenannten Umweltzonen, bestimmte deutsche Innenstadtbereiche, zu befahren. Je nach Emissionsschlüsselnummer, die im Zulassungsschein bzw. im Fahrzeugbrief zu finden ist, werden Fahrzeuge in vier Schadstoffgruppen eingeteilt. Die Plaketten müssen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden und können bei den Zulassungsbehörden, technischen Servicestellen wie zum Beispiel dem TÜV oder bei bestimmen Werkstätten erworben werden. Von der Regelung sind gewisse Fahrzeuge (Arztwagen, Krankenwagen, forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen u.a.) ausgenommen.

 

Fuehrerscheinregelung

Die Führerscheinregelung nimmt Bezug auf die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1/2, die erfolgen kann, wenn der Versicherungsnehmer seit drei Jahren eine Fahrerlaubnis für Motorrad oder Pkw besitzt.

 

Garagenrabatt

Die meisten Versicherer gewähren sogenannte Garagenrabatte. Dadurch verringert sich die zu zahlende Prämie, da das Abstellen des Fahrzeugs in einer Garage in der Regel weniger riskant ist als auf offener Straße.

 

Gefahrenklassen bei Brennstoffen

Brennbare Flüssigkeiten, also auch Ottomotorkraftstoffgemische wie Benzin, sind in Gefahrensklassen, abhängig von nach ihrem individuellen Flammpunkt, eingeteilt. Die niedrigste Temperatur eines Stoffes, bei dem sich genug brennbare Gase bilden, sodass eine Zünduelle oder ein Zündfunke zusammen mit dem Luftsauerstoff einen Verbrennungsprozess auslöst, wird als Flammpunkt definiert. Die Flüssigkeit entflammt also beim Erreichen des Flammpunkts. Der Brennpunkt liegt einige Grad oberhalb des Flammpunkts, hierbei werden genug brennbare Gase gebildet, sodass auch nach Entfernen der Zündquelle der Stoff weiterbrennt. Die Stoffe werden in vier Gefahrenklassen eingeteilt, wobei benzin zu Gefahrenklasse A1 gehört: A1 (Flammpunkt liegt unter 21°C), A2 (Flammpunkt liegt zwischen 21°-25° C), A3 (Flammpunkt liegt zwischen 25°-100° C) und B (wassermischbar, Flammpunkt liegt bei 21° C).

 

Glasschaden

In einer Teilkaksoversicherung werden Glasschäden mit abgedeckt. Allerdings berechnen manche Versicherungsgesellschaften eine gewisse Selbstbeteiligung oder beschränken ihre Haftung. Aus den Bedingungen des individuellen Vertrags geht hervor, ob im Falle eines Kaskoschadens alle Glasschäden übernommen werden.

 

Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Karte (auch Grüne Versicherungskarte genannt) enthält Daten über Fahrzeug, Fahrzeughalter und Versicherung und dient bei Auslandsfahrten als internationaler Nachweis einer bestehenden deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung. Seit 2003 gilt in der EU das so genannte Kennzeichenabkommen, durch das die Grüne Karte nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist. Dennoch empfehlen ADAC und Polizei, bei Auslandsfahrten die Karte mitzuführen, da sie die Schadensersatzabwicklung im Falle eines Unfalls erleichtert. Das Mitführen der Grüne Karte bei Einreise ist in einigen europäischen Ländern vorgeschrieben.

 

Halter

Die Person oder Firma, die im Fahrzeugschein, bzw. im Teil I der seit 2005 geltenden Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, wird als Halter des Kfzs bezeichnet.

 

Herstellerschlüsselnummer (HSN)

Im Fahrzeugschein findet sich die Herstellerschlüsselnummer. Zusammen mit dem Typschlüssel zur Identifikation des Fahrzeuges wird sie beim Einstufungssystem in Teil- und Vollkaskoversicherung verwendet.



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