Kfz Versicherungen: Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko

Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: die Wahl der richtigen Kfz Versicherungen

 

Kfz Versicherungen kommen generell im Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden Dritter auf. Die Kaskoversicherung reguliert hingegen Schäden am eigenen Auto. Mit einer Teilkaskoversicherung ist Ihr Auto gegen nicht beeinflussbare Risiken wie z.B. Diebstahl, Brand- und Glasschäden, Sturm- und Hagelschäden, Blitzschlag, Überschwemmungen und Schäden durch Haarwildunfälle versichert. Die Vollkaskoversicherung deckt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, wenn diese selbst verursacht sind oder der Schadenverursacher nicht zu ermitteln ist.

 

Kfz Versicherungen: Haftpflicht


Im Falle eines Schadens müsste der Schädiger ohne Kfz-Versicherung mit seinem gesamten Vermögen haften. Die Haftpflichtversicherung springt bis zur festgelegten Versicherungssumme bei Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht für einen Fahrzeughalter, wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Der Sinn derartiger Kfz Versicherungen ist die Absicherung des Versicherten gegen Schadensersatzansprüche Dritter, beispielsweise Verkehrsopfern.

 

Kfz Versicherungen: Teilkasko

 
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung kommt generell für höherwertige ältere Autos in Frage. Zudem macht es Sinn, im Einzelfall zu checken, ob die Versicherungsbeiträge Ihrer Kfz-Versicherung im Laufe der Jahre im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht zu teuer werden. Darüber hinaus eignet sich die Teilkasko um zusätzliche, ausgewählte  Risiken wie Hagel oder Diebstahl abzusichern.

 

Kfz Versicherungen: Vollkasko


Mit einer Kaskoversicherung genießt der Versicherte finanziellen Schutz bei der Beschädigung, dem Verlust oder der Zerstörung seines Fahrzeugs inklusive der befestigten und verschlossenen Zubehörteile. Die Beitragshöhe richtet sich auch immer nach dem Fahrzeugtyp. Bei der Vollkaskoversicherung sind bös- oder mutwillige Schäden durch Dritte und durch Unfälle abgedeckt, sowie alle Gefahren, die in der Teilkaskoversicherung erwähnt werden. Dazu zählen, Diebstahl, Brand oder Explosion, Sturm, Überschwemmung, Hagel und Blitzschlag, Haarwild und Glasbruch. Die Versicherung ersetzt dem Versicherten bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung maximal den Wiederbeschaffungswert, abzüglich des Selbstbehaltes.

 

 

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