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Eingeführt in die Kfz-Versicherung wurde die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) im März 2006.
Sie soll mittelfristig die bisherige "Doppel- oder Deckungskarte" ersetzen. Mit der eVB können Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle an- oder ummelden. Sie besteht aus einem siebenstelligen Code. Anhand dieser Nummer kann sich die Zulassungsstelle den Haftpflicht Versicherungsschutz des Fahrzeuges von der Kfz-Versicherung bestätigen lassen.
Im Übrigen muss man bereits zugelassene Fahrzeuge beim Versicherungswechsel mit einer neuen eVB Nummer nicht erneut anmelden. Das erübrigt sich, denn Ihre Daten werden nach Antragstellung an den neuen Versicherer übermittelt und Sie erhalten von diesem einen Versicherungsschein. Neue Kfz Versicherungen geben automatisch eine neue eVB - Nummer an die Zulassungsstelle weiter.

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